Voraussetzungen für Vermietung

Verwendung und Anmietung unserer Räumlichkeiten für gemeinnützige oder gewerbliche Nutzer:
Bitte sprechen Sie mit uns direkt über Ihre Bedarfe, Terminwünsche, Nutzungsbedingungen und die finanzielle Abwicklung. Für gemeinnützige Veranstalter können wir das Haus zum Selbstkostenpreis anbieten.

Wenn Sie unsere Räumlichkeiten als Privatperson mieten wollen, gelten folgende Regeln:

• Sie stellen rechtzeitig einen Antrag auf Nutzung und sichern sich Ihren Wunschtermin mit einer Anzahlung von 50€
• Für Veranstaltungen am Wochenende gilt: frühester Einlass für Vorbereitungen ist Freitag. Spätestens Sonntagnachmittags um 15 Uhr müssen Sie das Haus geräumt und zuvor den Ausgangszustand wiederhergestellt haben.
• Am Donnerstag VOR dem Wochenende wird der Nutzungsvertrag abgeschlossen, Bedienung der Alarmanlage geübt, der Schlüssel übergeben und der Restbetrag der Miete (plus Kaution 400€) gezahlt. Planen Sie dafür mindestens eine halbe Stunde ein und seien Sie VOR 12 Uhr da.
• Sie müssen auf jeden Fall eine gültige HAFTPFLICHTVERSICHERUNG vorlegen, damit Sie den Raum mieten dürfen und ein Vertrag zustande kommt.
ACHTUNG:  wegen leider sehr schlechten Erfahrungen können wir keine Veranstaltungen für Personen unter 25 Jahren mehr erlauben, auch dann nicht, wenn versichert wird, dass ‚die Eltern von Anfang bis Ende‘ an der Veranstaltung teilnehmen. Haftpflichtversicherungen kommen nicht für alle Schäden auf und die sind schnell sehr viel höher als die Kaution, wenn eine solche Feier (besonders im Zusammenspiel mit Alkohol) aus dem Ruder läuft (wie geschehen)…  Zudem ist die Wahrnehmung von Lautstärke bei Mietern offenbar eine ganz andere als bei den Anwohnern. Wir haben vollstes Verständnis, wenn junge Leute (und auch manche ältere) es bei einer Party so richtig krachen lassen wollen – feiern Sie dann aber bitte nicht bei uns!